Die Mindestlaufzeit für die Leistung beträgt 12 Monate und beginnt am gewählten Datum, spätestens mit Bereitstellung der Leistung. Sie verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn diese nicht schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Die Leistung ist dann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums kündbar.
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Geändert am: Fr, 11 Mär, 2022 um 11:11 VORMITTAGS
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